Corona

Coronavirus - Informationen für Schulen

HIER finden Sie die aktuellen Informationen und Regelungen, die im Zusammenhang mit COVID 19 für die Schulen in Schleswig-Holstein gelten.
Textquelle: Landesportal Schleswig-Holstein

Unser Hygiene-Konzept

Stand 26.02.2021, verkürzt am 02.06.22

  • Die Türen zu den Toilettenanlagen bleiben geöffnet.
  • Ganze Klassen bewegen sich im Gebäude möglichst im Gänsemarsch.
  • Beim morgendlichen Betreten der Schule werden die Hände an den Spendern desinfiziert.
    Im weiteren Tagesverlauf werden die Hände stündlich und nach dem Toilettengang gründlich gewaschen.
  • Jede Klasse richtet einen Fensterdienst ein.
    Dieser achtet darauf, dass alle 20 Minuten für 5 Minuten stoßgelüftet wird.
    Während die Fenster geöffnet sind, dürfen die SuS ihre Jacken anziehen.
  • In den Naturwissenschaften, Musik und Werken gibt es einen Reinigungsdienst in jeder Klasse.
    Dieser desinfiziert Versuchsmaterialien und Werkzeuge, die von den SuS genutzt wurden, und legt sie dann zurück an ihrem Platz.
  • Die Gruppenräume werden nach Absprache genutzt.
  • Wandertage sind möglich. Vor Ort werden die allgemeinen Hygienevorschriften eingehalten.
  • Es gilt der aktuelle "Schnupfenplan".

Bei Krankheit gilt:

  • Schüler/innen mit Erkältungssymptomen kommen nicht in die Schule
    Zeigen sich diese Symptome erst in der Schule, schickt die jeweilige Lehrkraft das Kind nach Hause.
  • Falls der/die Schüler/in nach 24 Stunden keine Symptome mehr zeigt oder keine neuen Symptome hinzugekommen sind, können die Erziehungsberechtigten eine kurze Bestätigung darüber schreiben und er/die Schüler/in darf wieder in die Schule.
  • Sollten die Symptome sich verschlimmern, ist bitte ein Arzt aufzusuchen. Dieser entscheidet dann über Quarantäne als Sicherheitsmaßnahme und ggf. über einen Test.
  • Ergänzend zu der Empfehlung zum Umgang mit Erkältungssymptomen, erhalten Sie folgende weitere Hinweise zur konkreten Auswirkung:
  1. Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist - genauso wie leichter oder gelegentlicher Husten bzw. Halskratzen oder Räuspern - kein Grund, Schüler/innen vom Präsenzunterricht auszuschließen. Diese Schüler/innen können weiter am regulären Schulunterricht teilnehmen. 
  2. Schüler/innen, bei denen Symptome wie Husten bekannt sind, die jedoch einer nicht-infektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin am Schulunterricht teilnehmen. Die Eltern kennen die saisonal oder bei bestimmten Tätigkeiten auftretenden Symptome ihrer Kinder und können den Verlauf auf der Basis der Erkenntnisse aus den Vorjahren gut einschätzen.
  3. Kinder mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, sollen die Schule dagegen nicht besuchen. Hierzu zählt:
    • Fieber ab 38°C
    • und/oder Muskel- und Gliederschmerzen
    • und/oder trockener Husten/ Halsschmerzen
    • und/oder der Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns
  4. Liegen Symptome im Sinne der Nr. 3 vor, liegt es im Ermessen der Eltern, ob ihr Kind einen Arzt benötigt und ob sie Kontakt aufnehmen mit der/dem behandelnden Kinderärztin/-arzt, oder sie wählen die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.
  5. Zeigt ein Kind Symptome, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen und es wird kein Test durchgeführt, soll das Kind mindestens 24 Stunden wieder fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand sein, bevor es wieder in seine Schule darf. Eine Bestätigung der Eltern braucht es nicht.
  6. Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen unterliegen, können ihre Schule regulär besuchen.

Testungen:

Die Schule veranlasst weder Testungen noch Quarantänemaßnahmen.

Wird eine Testung bekannt, muss das Ergebnis abgewartet werden.
Eltern melden der Schule das positive Testergebnis und die Schule meldet dies dem Gesundheitsamt.
Das Gesundheitsamt verfährt nach §174 LVwG und nutzt das SUNODA-Verfahren des MBWK, um zeitnahen Kontakt zur Schulleitung herzustellen.
Das Gesundheitsamt gibt dann Anweisungen zum weiteren Vorgehen und der Dauer der angeordneten Maßnahmen.

Schulfremde Personen (Eltern, Handwerker, ...) betreten die Schule nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung.

Sie nutzen den Haupteingang der Verwaltung und hinterlassen ihre Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer) im Sekretariat.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Möbius (04525-64267 22)

Textquelle: K. Möbius

Vorgehen bei Erkältungssymptomen

Bitte beachten Sie die hier verlinkte Empfehlung des Landes!
Wir prüfen jeden Einzelfall auf Einhaltung der Empfehlungen.
Aufgrund dieser Empfehlungen kann es vorkommen, das Schüler/innen mit Symptomen die Schule besuchen dürfen. Dies geschieht immer in Absprache mit der Schule.

Textquelle: K. Möbius

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